Sina Trinkwalder. Foto: Barbara Gandenheimer, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen
Verl: Sina Trinkwalder liest am 27. Oktober 2021 aus »Heimat muss man selbermachen«
Mit der Gründung der #ökosozialen #Textilfirma »#Manomama« hat Sina Trinkwalder dem klassischen Arbeitsmarkt wenig bis keine Möglichkeiten haben, Arbeit gegeben, gemacht und ihr Selbstvertrauen geweckt – und ihnen somit eine #Heimat gegeben. Denn Heimat ist für die Unternehmerin kein Ort, sondern vielmehr eine Frage der Haltung: »Heimat muss man selbermachen« lautet ihr Credo für ein besseres Miteinander und ist auch der Titel ihres aktuellen Buches, mit dem sie am Mittwoch, 27. Oktober 2021, auf Einladung der #Gleichstellungsstelle und des #Klimaschutzmanagements in #Verl zu Gast ist.
»#Menschen geben sich wechselseitig Heimat, wenn sie sich mit Wertschätzung und Fairness begegnen, das funktioniert regional wie national und global«, ist Sina Trinkwalder überzeugt. In ihrem eigenen Unternehmen lebt sie diese Haltung vor: Indem sie mit Menschen arbeitet, die auf dem klassischen Arbeitsmarkt schwer vermittelbar sind – #Langzeitarbeitslose, #Migranten, #Ältere, #Alleinerziehende, #Menschen mit #Handicap. In unbefristeten Arbeitsverhältnissen und mit Stundenlöhnen deutlich über dem Mindestlohn. Mit Arbeitsmodellen, die mit dem Familienleben und individuellen Situationen vereinbar sind.
#Nachhaltigkeit in der Produktion ist für Sina Trinkwalder die logische Konsequenz ihres sozialen Engagements. Und so produziert und verkauft das Unternehmen nach eigenen Angaben nur Textilien, die keine schädlichen Chemikalien enthalten. Im Sinne der Mitarbeiterschaft bei der Fertigung und in der Folge auch für die Kundschaft, die ein wert- und nachhaltiges Produkt bekomme. »Wir beweisen eindrucksvoll, dass eine faire Herstellung in Deutschland zu konkurrenzfähigen Preisen möglich ist«, heißt es auf der Website von »Manomama«. Und weiter: »Alle #Rohstoffe für die #Textilien, die wir fertigen und verarbeiten, kommen aus der Region, also einem Radius von rund 300 Kilometern.« Einzig die #Biobaumwolle werde aus #Tansania und der Türkei bezogen, fair angebaut und #ökologisch zertifiziert.
Sina Trinkwalder, Jahrgang 1978, studierte #Politik und #Betriebswirtschaft an der Ludwig-Maximilians- Universität in München. Nach Abbruch ihres Studiums arbeitete sie über zehn Jahre als Geschäftsführerin ihrer eigenen Werbeagentur. 2010 wechselte sie die Seiten und gründete mit »Manomama« das erste textile »Social Business« in Deutschland. Für ihr ökologisches und soziales Engagement erhielt sie zahlreiche Preise, unter anderem wurde sie vom Rat für Nachhaltigkeit der Bundesregierung als »Social Entrepreneur der Nachhaltigkeit 2011« ausgezeichnet und bekam 2015 das #Bundesverdienstkreuz.
Die Lesung in Verl, die um 19 Uhr im Pädagogischen Zentrum der Gesamtschule Verl, Sankt-Anna-Straße 28, beginnt, findet im Rahmen der »#Fairen #Wochen« der Gleichstellungsstellen im Südkreis in Kooperation mit dem Klimaschutzmanagement der Stadt Verl statt. »Wir wollen mit dieser Veranstaltung gemeinsam für #Nachhaltigkeit und #Geschlechtergerechtigkeit sensibilisieren«, sagt die Verler Gleichstellungsbeauftragte Sabine Heethey. Begleitend zu der Lesung ist im Rathaus und im Heimathaus vom 1. Oktober bis zum 10. November 2021 die #Karikaturen-#Ausstellung »Glänzende Aussichten« zu sehen, die sich ebenfalls mit Klimaschutz- und Gerechtigkeitsthemen auseinandersetzt.
Für den Besuch der Lesung ist eine verbindliche Kartenreservierung im Bürgerservice Verl unter Telefon (05246) 961-196 oder per E-Mail an buergerservice@verl.de erforderlich. Bei der Reservierung müssen die eigenen Kontaktdaten sowie die Kontaktdaten möglicher Begleitpersonen angegeben werden. Abgeholt und bezahlt werden die Karten an der Abendkasse. Werden Plätze reserviert und ohne Stornierung bis spätestens zum 20. Oktober 2021 nicht in Anspruch genommen, wird der Eintrittspreis in Rechnung gestellt.
Am Veranstaltungsabend gilt die 3G-Regel. Das heißt, vor Ort muss eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein negativer Coronatest (bescheinigt und nicht älter als 48 Stunden, kein Selbsttest) nachgewiesen werden.