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Bundeswaldgesetz: BMEL leitet Laenderanhoerung und Verbaendeanhoerung ein

Bundeswaldgesetz: BMEL leitet Länderanhörung und Verbändeanhörung ein

Berlin, 1. November 2024

Das #Bundesministerium für #Ernährung und #Landwirtschaft hat heute die Länderanhörung und Verbändeanhörung für ein geändertes #Bundeswaldgesetz gestartet. Das Bundeswaldgesetz wird gezielt modernisiert, um den Wald an den Klimawandel anzupassen und damit dauerhaft erhalten und nutzen zu können.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, betont: »Unsere Wälder sind wichtiger denn je – ökologisch aber auch ökonomisch. Gesunde Wälder speichern Kohlenstoff und liefern Holz, sind natürliche Klimaanlagen und Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen. Gleichzeitig sichern gesunde Wälder sehr vielen Familien ihr Einkommen und sind beliebte Orte für Erholung. Das neue Bundeswaldgesetz soll Waldbesitzer dabei unterstützen, ihre Wälder zügig und effektiv umzubauen, denn der aktuelle Waldzustand ist besorgniserregend. Nur jeder fünfte Baum ist ganz gesund, und unsere Wälder geben aktuell mehr Kohlenstoff ab als sie aufnehmen.

Wir müssen entschlossen handeln, damit unsere Wälder Trockenheit und extremen Temperaturen in Zukunft besser standhalten können. Das bedeutet: Mischwälder statt Monokulturen. Damit der Umbau gelingt, braucht es ein Waldgesetz, das die Realität der Klimakrise in den Blick nimmt. Wir richten die gesetzlichen Leitplanken deshalb auf mehr Vielfalt und Resilienz aus und schaffen gleichzeitig eine verlässliche Grundlage für die nachhaltige Ausrichtung der forstlichen Förderung.

Die Wälder in Deutschland sind vielfältig. Das Bundeswaldgesetz schafft daher den Rahmen, der Orientierung gibt und vor Ort ausgestaltet werden kann. Wir setzen auf ein ausgewogenes Miteinander des Waldes als Erholungs und Wirtschaftsraum.

Weder die #Klimakrise noch der Borkenkäfer kennen Parteifarben oder machen an Ländergrenzen halt. Ich setze darauf, dass wir beim nachhaltigen Waldumbau alle an einem Strang ziehen und freue mich auf die wichtigen Impulse aus den Ländern und den Verbänden. Lassen Sie uns das fast 50 Jahre alte Bundeswaldgesetz gemeinsam modernisieren. Wir brauchen gesunden Wald mehr denn je.«

Hintergrund

Das aktuelle Bundeswaldgesetz stammt aus dem Jahr 1975, es ist fast 50 Jahre alt. Eine Modernisierung ist notwendig, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz, die nachhaltige Bewirtschaftung und die Entwicklung der Wälder an die großen Herausforderungen wie die Klimakrise anzupassen.

Das Gesetz zielt auf resiliente Wälder mit standortangepassten Baumarten, die ökologisch stabil sind und gleichzeitig eine verlässliche wirtschaftliche Wertschöpfung erlauben. Die Gesetzesänderung konzentriert sich auf das, was der Bund im Rahmen der föderalen Ordnung tatsächlich regeln muss, um die Wälder nachhaltig zu stärken und zu nutzen. Es wird ein Rahmen gesetzt, in dem die Verantwortlichen vor Ort eine passende und schlanke Lösung entwickeln können. Dabei haben die Länder weiterhin ihre wichtige Rolle.

Mit den Änderungen im Bundeswaldgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel eines vorsorgenden Waldumbaus hin zu klimaresilienten und naturnahen Mischwäldern mit standortgerechten, überwiegend heimischen Baumarten. Dabei können neben den Baumarten, die hier seit Jahrtausenden zu Hause sind, auch Baumarten verwendet werden, die an sich verändernde Klimabedingungen besser angepasst sind. Die neu eingefügten inhaltlichen Leitplanken des Bundeswaldgesetzes setzen zudem einen Rahmen zur verlässlichen Fortsetzung der forstlichen Förderung.

Der deutsche Wald ist Grundlage für eine der wichtigsten Branchen im ländlichen Raum. Rund 1,1 Millionen Arbeitsplätze entlang der Wertschöpfungskette – von der Forstwirtschaft bis zur Papierproduktion – sind direkt oder indirekt mit der Forstbranche und Holzbranche verbunden. Nur gesunde, zukunftsfähige Wälder können diese wichtige wirtschaftliche Rolle langfristig erfüllen.

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