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Foto: LeManna, Istock

Neuigkeiten ab 2020

Weihnachtsmärkte, besinnliche Beleuchtung und die aktuelle Songauswahl der Radiosender verraten es: Das Jahr neigt sich dem Ende zu. In der kältesten und dunkelsten Zeit des Jahres ist Sicherheit auf den Straßen besonders wichtig. Außerdem bringt 2020 auch wieder einige Änderungen im Straßenverkehrsrecht. TÜV Nord Gütersloh verrät, wie man gefahrlos ins neue Jahr rutscht. Neuigkeiten ab 2020 Mit dem Jahreswechsel kommen auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) Veränderungen auf Verkehrsteilnehmer zu. Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh weiß, was 2020 erlaubt ist und wo es teuer wird. Unterwegs auf zwei und vier Rädern Rettungsgasse bilden! Rettungsgassen sind in den letzten Jahren vermehrt thematisiert und ihre Wichtigkeit bei Notfällen stets betont worden. Wer sich noch immer nicht daran hält und bei einem Stau den Rettungskräften keinen Platz macht, kassiert neben den zwei Punkten in Flensburg sowie 200 Euro Bußgeld zukünftig auch noch einen Monat Fahrverbot. Insbesondere diejenigen, die eine Rettungsgasse sogar für sich nutzen und einfach durchfahren, sollen mit 240 Euro Bußgeld plus einem Monat Fahrverbot deutlich härter bestraft werden als zuvor. »Bei der Rettung nach einem Unfall kommt es oft auf Sekunden an. Dass die Rettungskräfte so schnell wie möglich zum Unfallort kommen, ist dabei entscheidend«, betont Schmidt. Deshalb gilt bei Stau: Alle Fahrzeuge auf der linken Spur ordnen sich möglichst weit links ein, alle anderen fahren nach rechts. Dabei soll der Seitenstreifen freigehalten werden, alle anderen Trennlinien der Fahrstreifen dürfen überfahren werden. Mehr Schutz für Radfahrer Um Unfälle mit Radfahrern vorzubeugen, sieht die StVO 2020 ebenfalls neue bzw. genauere Regeln vor. So wurde der Mindestabstand, den Kraftfahrzeuge beim Überholen von Fußgängern, Fahrrädern und E-Scootern halten müssen, auf zwei Meter außerorts und 1,5 Meter innerorts festgelegt. Bisher war lediglich von »ausreichendem Seitenabstand« die Rede. Darüber hinaus gibt es ein neues Schild, das an besonders engen Stellen aufgestellt werden kann. Dieses verbietet das Überholen von Zweirädern wie Mopeds, Rollern und Fahrrädern für den markierten Streckenabschnitt. »So kann sichergestellt werden, dass der vorgeschriebene Mindestabstand auch eingehalten wird und es nicht zu Unfällen beispielsweise bei Gleichgewichtsverlust durch ein zu nah vorbeifahrendes Auto kommt«, sagt der TÜV-Experte. Eine weitere Maßnahme zum Schutz von Fahrradfahrern und Fußgängern besteht ab dem neuen Jahr darin, dass Lkw über 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer, die gerne schneller unterwegs sind, gibt es eine neue Einschränkung: »Blitzer-Apps für das Smartphone oder auf dem Navigationsgerät sowie Radarwarner sind künftig eindeutig verboten und werden mit einem Punkt in Flensburg und 75 Euro Bußgeld bestraft«, erklärt Schmidt. Highways for Future Klimaschutz und Verkehrswende sind in aller Munde. Das spiegelt sich auch in der StVO wider. »Kommunen können in Zukunft Busspuren für Autos freigeben, in denen mindestens drei Personen sitzen. Dafür gibt es ein entsprechendes Schild, das diese speziellen Busspuren kennzeichnet«, so der Stationsleiter. Aber auch das Radfahren soll besonders gefördert werden. Deshalb können ab 2020 spezielle Fahrradzonen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet werden, die nur für Radfahrer befahrbar sind, es sei denn, ein Zusatzschild genehmigt die Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer. An Ampeln mit permanentem Grünpfeilschild gilt das Recht zum Abbiegen nun auch für diejenigen auf dem Radweg oder Radfahrstreifen. Darüber hinaus wird es ein eigenes Grünpfeilschild für Radfahrer geben, das ausschließlich ihnen das Abbiegen trotz roter Ampel erlaubt. Parken und Halten Hier wird Falschparken teuer Wer kurz jemanden absetzen, etwas ein- oder ausladen möchte, tut es: Halten in zweiter Reihe. Wo kein passender Parkplatz vorhanden ist, erscheint ein kurzer Stopp neben den parkenden Autos oft als einzige Option. »Bisher wurde das weitgehend geduldet oder mit einem geringen Bußgeld von 15 Euro geahndet«, erklärt Schmidt, »Das ändert sich 2020. Halten in zweiter Reihe soll dann mit 55 Euro, bei Behinderung sogar mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.« Ebenfalls 55 Euro Bußgeld wird das Parken und Halten auf Geh- und Radwegen zukünftig kosten. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg bei Behinderung. Wer in der Nähe einer Kreuzung parkt, weiß in der Regel: Mindestens fünf Meter Abstand von der Einmündung halten. Ab 2020 kann dieser Abstand erhöht werden. »Und zwar, wenn ein Radweg entlang der Straße verläuft, der durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet ist«, so der TÜV-Experte. Neue Parkflächen für neue Mobilität Neben den strengeren Regeln und Strafen für Parkverstöße sieht die StVO im neuen Jahr aber auch neue Parkmöglichkeiten für einige Verkehrsteilnehmer vor: »Für die Einrichtung von Parkflächen für Lastenfahrräder gibt es ein neues Symbol. Dieses ermöglicht Gemeinden, für diese immer beliebteren Gefährte eigene Parkflächen und Ladezonen einzurichten«, sagt der Stationsleiter. Auch das Nutzen von professionellen Carsharing-Diensten soll in Zukunft gefördert werden. Mit einem speziellen Symbol, das hinter die Windschutzscheibe gelegt werden muss, wird den geteilten Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken eingeräumt. Schnee und Kälte auf Deutschlands Straßen Wenn es eisig auf den Straßen wird, kommen besondere Herausforderungen auf Fahrzeughalter zu. Wie man trotzdem sicher durch den winterlichen Verkehr kommt, erklärt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-STATION Gütersloh. Tempolimit bei Zusatzschild Schneeflocke In der kalten Jahreszeit muss man stets damit rechnen, dass sich unerwartet Glatteis bildet. Hierfür gibt es ein Zusatzschild, das auf diese Gefahr hinweist: eine schwarze Schneeflocke auf weißem Grund. Was oft nicht bekannt ist: Die angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit in Kombination mit diesem Schild gilt nicht nur, wenn Schnee liegt, sondern auch bei trockener Straße. »Das Verkehrszeichen für Gefahr unerwarteter Glatteisbildung, wie es offiziell lautet, warnt lediglich vor winterlichen Straßenverhältnissen«, erklärt Schmidt. »Das Tempolimit gilt jedoch immer, also auch im Sommer, da keine zeitliche oder witterungsbedingte Einschränkung vorliegt.« Hier gibt es einen klaren Unterschied zum Zusatzschild »bei Nässe«, welches die angeordnete Höchstgeschwindigkeit auf eine nasse Fahrbahn beschränkt. »Das Schneeflocken-Verkehrszeichen soll mit seinem informativen Charakter die allgemeine Akzeptanz für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen«, so der Stationsleiter. Auto freikratzen und von Schnee befreien Zur Basisausstattung gehören jetzt Handbesen und Eiskratzer, denn: »Grundsätzlich muss das Auto vor der Fahrt komplett von Schnee und Eis befreit werden«, weiß Schmidt. Dazu gehört, dass sämtliche Scheiben vollständig durchsichtig sind. Wer hingegen nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe freikratzt, riskiert zehn Euro Bußgeld. Auch das Autodach muss von Schnee befreit werden, denn dieser kann während der Fahrt herunterfallen und den nachfolgenden Verkehr gefährden. Wer trotzdem mit Schneehaube losfährt, auf den kommen 25 Euro Strafe zu. Ein zugeschneites Kennzeichen ist da mit fünf Euro Bußgeld hingegen noch vergleichsweise günstig. Festgefahren im Schnee: Was nun? Ist das Auto eingeschneit oder im Schnee festgefahren, wird das Anfahren oft zum Problem. »Um trotzdem vom Fleck zu kommen, sollte man zunächst den Schnee vor den Rädern beseitigen«, rät der TÜV-Experte. Wenn man die Möglichkeit hat, hilft es, Sand vor die Räder zu streuen. Alternativ kann man auch Teppichstücke, Pappkartons oder die Fußmatten aus dem Auto vor die Räder legen. Vor dem Anfahrversuch sollte man das ESP und ASR ausschalten, um dann mit viel Gefühl die Kupplung kommen zu lassen und das Gaspedal zu betätigen. »Um die Drehzahl niedrig zu halten und ein Durchdrehen der Räder zu verhindern, kann man auch versuchen, im zweiten Gang anzufahren. Um den Wagen zu befreien, sollte man sanft vor und zurück fahren. Dann empfiehlt es sich, eher untertourig weiterzufahren«, sagt der Stationsleiter. Dadurch wird mehr Zugkraft auf den glatten Untergrund übertragen. Gelingt das Anfahren so nicht, kann man nur auf Unterstützung hoffen, die das Fahrzeug rausschiebt oder -zieht. Ist keine Hilfe in Sicht, sollte ein Pannendienst oder Automobilclub informiert werden. Über die TÜV Nord Groupe Vor 150 Jahren gegründet, stehen wir weltweit für Sicherheit und Vertrauen. Als Wissensunternehmen haben wir die digitale Zukunft fest im Blick. Ob Ingenieurinnen, IT-Security-Experten oder Fachleute für die Mobilität der Zukunft: Wir sorgen in mehr als 70 Ländern dafür, dass unsere Kunden in der vernetzten Welt noch erfolgreicher werden. Mehr Informationen finden unter www.tuev-nord-group.com

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