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Foto: »RADKOMM«

Landtag Nordrhein-Westfalen diskutiert ueber Fahrrad- und Nahmobilitaetsgesetz

Die Initiatoren und Unterstützer der erfolgreichen Volksinitiative »Aufbruch Fahrrad« fordern nach der Ersten Lesung zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz im nordrhein-westfälischen Landtag deutliche Nachbesserungen. Stellvertretend für das breite Bündnis bemängeln ADFC, BUND, »Fuß«, NABU, RADKOMM, VCD und Zukunft Fahrrad die unzureichende Verbindlichkeit vieler Regelungen und eine fehlende klare zeitliche Perspektive. Auch nach der Verbändeanhörung mit vielen Verbesserungsvorschlägen sei der Entwurf kaum verändert worden. Das zentrale Ziel der Volksinitiative, den Anteil des Radverkehrs von heute rund zehn auf 25 Prozent mehr als zu verdoppeln, sei zwar aufgegriffen worden, allerdings ohne das Zieljahr 2025. Auch die Forderungen nach 1.000 Kilometern Radschnellwege für den Pendelverkehr bis 2025, die Schaffung von 300 Kilometer überregionaler Radwege pro Jahr, blieben innerhalb des Gesetzestextes unberücksichtigt. Das Bündnis wünscht sich auch eine bessere Verankerung der Bürgerbeteiligung an den vorgesehenen Aktions- und Bedarfsplänen und an der Radverkehrsförderung insgesamt. Unterm Strich bliebe der Gesetzentwurf damit hinter den, im bisherigen Verfahren geweckten, Erwartungen zurück. Der fortschreitende Klimawandel und die landesweit prekäre Verkehrssituation erforderten eine beherzte Mobilitätswende und ein klares Bekenntnis zur Umverteilung des Straßenraums zugunsten des Rad- und Fußverkehrs. Insofern müsse der Gesetzentwurf an vielen Stellen optimiert und ergänzt werden. »Auf die Verankerung der Jahreszahl 2025 im Gesetz zu verzichten, ist eine vertane Chance! Denn nur mit dieser Zielgröße geht von dem Gesetz die Signalwirkung aus, die es braucht, damit die Verkehrsplanung wirklich verändert wird. 25 Prozent Radverkehrsanteil bis 2025 in Nordrhein-Westfalen sind machbar! Die Straßen dafür sind schon da«, so Dr. Ute Symanski, Vorsitzende von »RADKOMM« und Vertrauensperson von »Aufbruch Fahrrad«.

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