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Klausurtagung des Bundesvorstands der Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ)

Der Bundesvorstand der Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) hat seine dreitägige Klausurtagung beendet. Die Klausur fand bewusst in der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns, in Schwerin statt, um ein Signal für die Landtagswahl am 26. September 2021 zu setzen. Hierzu erklären die beiden Bundesvorsitzenden, Antje Draheim (ASJ-Landesvorsitzende in Mecklenburg-Vorpommern) und Harald Baumann-Hasske:

»Wir SPD-Juristinnen und Juristen bitten alle Bürgerinnen und Bürger zur Wahl zu gehen – eine gute Wahlbeteiligung ist die beste Voraussetzung für gute Regierungsarbeit.«

Erstmals in der Klausur als Vorstandsmitglied dabei war Magdalena Möhlenkamp, Rechtsanwältin und Landtagskandidatin der NRW-SPD für die Wahlen im Mai 2022.

Inhalt der Klausur waren die rechtlichen Fragen rund um die Themen Daseinsvorsorge, hier insbesondere bezahlbares Wohnen, das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz, die Netzpolitik/Künstliche Intelligenz/Datenschutz/Digitalisierung sowie Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie. »Wir werden uns in den nächsten ein bis zwei Jahren stärker auf einige Schwerpunkte konzentrieren, um die Rechtspolitik mit großen Linien besser sichtbar zu machen«, so Harald Baumann-Hasske.

Der ASJ-Bundesvorstand begrüßt die aktuelle Ankündigung des polnischen Vize-Regierungschefs die Disziplinarkammer für Richterinnen und Richter abzuschaffen. Der Gerichtshof der EU sowie der Menschenrechtsgerichthof des Europarats haben diese Kammer als unrechtmäßig eingestuft. »Diese Ankündigung muss nun auch zügig umgesetzt werden, da die Unabhängigkeit der Justiz der wichtigste Garant der Rechtsstaatlichkeit ist und wir von jedem EU-Mitgliedstaat erwarten, dass die gemeinsamen Werte der EU auch aktiv geschützt werden«, so Antje Draheim. Als weiteres aktuelles Thema stand mit Blick auf die Bundestagswahl auch eine mögliche Wahlrechtsreform auf der Agenda. 

»Die AFD entwickelt sich in den letzten Monaten zunehmend weiter nach Rechtsaußen und wird zum Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz. Wie man als Mitglied einer demokratischen Fraktion einen Kandidaten von erklärten Gegnern unseres Wertesystems wählen kann, ist – gerade für Berufspolitiker – nicht nachvollziehbar. Ich kenne Herrn Gärtner nicht, aber er bringt weder die Qualifikation mit, Verfassungsjurist zu sein, noch scheint er sonst eine erkennbare Beziehung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu haben. Man muss inzwischen sehr genau hinschauen, wer sich im politischen Spektrum weiterhin mit Überzeugung und deutlich von den Verfassungsgegnern abgrenzt.«

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