Volksinitiative »Artenvielfalt Nordrhein-Westfalen« erfuellt rechtliche Voraussetzungen: Landtag muss sich in Kuerze mit den Forderungen der Initiative beschaeftigen
Die von den drei nordrhein-westfälischen Naturschutzverbänden »Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland« (»BUND«), »Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW« (»LNU«) und »Naturschutzbund Deutschland« (»NABU«) durchgeführte Volksinitiative »Artenvielfalt Nordrhein-Westfalen« ist rechtlich zulässig. Die Prüfung der Unterlagen und die Zählung der Unterstützerunterschriften haben ergeben, dass die Volksinitiative die Voraussetzungen einschließlich der geforderten Zahl der Unterschriften sicher erfülle, so Landtagspräsident André Kuper in einer schriftlichen Mitteilung an das Parlament. Morgen entscheidet nun der Landtag über das rechtswirksame Zustandekommen der Volksinitiative. Die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Vertrauenspersonen im Landtag solle im Umweltausschuss erfolgen, gaben die Verbände heute in Düsseldorf bekannt.
Mit ihrer Volksinitiative unter dem Motto »Insekten retten – Artenschwund stoppen« haben »BUND«, »LNU« und »NABU« in acht zentralen Handlungsfeldern konkrete Handlungsvorschläge zum Stopp des Artenschwunds und zur Förderung der biologischen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Rund 100 weitere Umwelt- und Naturschutzverbände, Vereine, Parteien sowie Organisationen unterstützen die Initiative. Unter strikter Beachtung der Coronaschutz-Vorschriften sammelten Aktive im ganzen Lande mehr als 115.000 Unterschriften. Die breite Unterstützung zeigt nach Ansicht der Initiatoren, wie wichtig der Öffentlichkeit das Thema ist. Insektensterben und Artenschwund bewegten die Menschen, ähnlich wie beim Klimawandel spürten viele sehr genau, dass große Veränderungen im Gange und elementare Lebensgrundlagen gefährdet sind.