Sperrmuell
Was gehört zum Sperrmüll? Wer holt Sperrmüll ab, wo kann er hingebracht werden? Hier erfahren die Gütsler alles zu Thema Sperrmüll.
1. Abholung ab Grundstück
2. Abgabe beim Fachbereich Stadtreinigung
Abholung ab Grundstück
Hinweise: Sperrmüllanforderung durch Abruf-Doppelkarte. Das Abholen von Sperrmüll ist seit dem 1. 1. 2002 mit einer Gebühr von 15 Euro verbunden.
Sperrmüllanforderungskarten gibt es an folgenden Stellen zu kaufen:
- Einzelhandelsgeschäfte (Liste siehe unter Kapitel »Verkaufsstellen«)
- Arbeitslosenselbsthilfe, Wilhelmstraße 31
- Fachbereich Stadtreinigung, Goethestraße 16
- Einwohnermeldestelle, Rathaus II Berliner Straße 70
- Fachbereich Umweltschutz, Eickhoffstraße 33
- Möbel, Stühle
- Öfen, Herde
- Spül- und Waschmaschinen
- TV-Geräte, Stereoanlagen
- Teppiche, Teppichböden
- Fußbodenbeläge
- Matratzen
- Kinderwagen
- Fahrräder
- Regalbretter
- Wasch- und Toilettenbecken
- Nachtspeicheröfen
- Maschendraht, Zäune
- Gartenlauben
- Styropor
- Wand- und Deckenvertäfelung
- Tapeten
- Ölradiatoren
- Bedachungen, Teerpappe
- Bauschutt
- Türen, Fenster
- Gartenabfälle
- Autoreifen, Autoteile
- Restmüll (Hausmüll, Lumpen)
- Sondermüll/Ölradiatoren/Nachtstromspeicherheizgeräte
- Klimageräte
- Grünabfälle