Deutscher Tierschutzbund: Keine Tierquaelerei bei der Diensthundeausbildung
Deutscher Tierschutzbund: Keine Tierquälerei bei der Diensthundeausbildung
Als Reaktion auf die novellierte Tierschutz-Hundeverordnung hat die Berliner Polizei 49 ihrer insgesamt 130 Diensthunde vorläufig außer Dienst gestellt. Seit Beginn dieses Jahres ist das Anwenden sogenannter Strafreize – etwa durch Zug- und Stachelhalsbänder – in der Hundeausbildung bundesweit verboten. Der Deutsche Tierschutzbund warnt davor, dieses Verbot durch Ausnahmeregelungen aufzuweichen.
»Das Tierschutzgesetz verbietet in § 3 Nr. 5 schon seit Langem eine Ausbildung, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden ist. Da die neue Tierschutz-Hundeverordnung diese gesetzliche Vorgabe nur konkretisiert, gibt die Berliner Polizei im Grunde zu, seit Jahren in der Ausbildung und im Umgang mit Schutzhunden gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben«, sagte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Er riet der Polizei in allen Bundesländern, sich von tierschutzwidrigen Methoden klar zu distanzieren, und wandte sich entschieden gegen jeden Versuch, eine Ausnahmeregelung zu erwirken: »Tierschutzwidrig bleibt tierschutzwidrig.«
»Diensthundeausbildung darf nicht mit Gewalt erfolgen, sondern standardisiert durch regelmäßig geschultes, kompetentes Fachpersonal und unter tierschutzrechtlichen Kontrollmechanismen«, so die Veterinärmedizinerin Xenia Katzurke, Verhaltenstherapeutin für Hunde im Tierschutzverein für Berlin. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit des Tierschutzvereins für Berlin mit der örtlichen Bundespolizei zeige, dass eine tierschutzkonforme Ausbildung möglich ist.
Tierschutzbundpräsident Thomas Schröder kritisierte den niedersächsischen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, der bis Ende Januar im zuständigen Fachausschuss des Bundesrates beraten werden soll. Der Entwurf sieht vor, Diensthunde durch eine Ausnahmevorschrift mit Strafreizen und Hilfsmitteln wie Stachelhalsbändern ausbilden zu dürfen. Die Forderung nach einer Ausnahmeregelung werfe die Frage auf, ob der Einsatz von Hunden in der bisherigen Form überhaupt noch zeitgemäß und gerechtfertigt sei. »Solange eine Ausbildung von und der Umgang mit Schutzhunden nur unter Zuhilfenahme tierschutzwidriger Maßnahmen möglich ist, bleibt als letzte Konsequenz nur die Abschaffung des Schutzhundewesens.« Gerade Hunde, die ihre Fähigkeiten täglich in den Dienst des Menschen stellten, dürften keinesfalls schlechter behandelt werden als Hunde, die in Privathand leben.