Fuchswelpen werden oft bereits kurz nach der Geburt eingefangen und getötet. Werden ihre Elterntiere erschossen, verhungern sie. Foto: SB, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen
Tierschutzwidrige Fuchswochen in der Paarungszeit, Tierschutzbund kritisiert Jagd »ohne vernuenftigen Grund«
Tierschutzwidrige Fuchswochen in der Paarungszeit, Tierschutzbund kritisiert Jagd »ohne vernünftigen Grund«
Der Deutsche Tierschutzbund übt scharfe Kritik an den sogenannten »Fuchswochen«, zu denen Jagdzeitschriften und Teile der deutschen Jägerschaft derzeit vielerorts aufrufen. Dabei sollen, auch durch das Ausschreiben von Preisen, möglichst viele #Füchse getötet werden. Die andauernden Wettbewerbe fallen mitten in die Paarungszeit und Tragezeit der #Tiere und teilweise auch schon in die Phase der #Aufzucht von #Jungen. Dass durch den Abschuss von Elterntieren dann verwaiste Fuchswelpen grausam verhungern müssen, wird offenbar billigend in Kauf genommen. Tierschutzwidrige Methoden wie die Fallenjagd oder die Baujagd kommen vielerorts zum Einsatz, kritisieren die Tierschützer. Der Verband fordert eine grundlegende Reform der Jagdgesetzgebung.
»Die Fuchsjagd ist grausam und tierschutzwidrig. Füchse werden mit Totfallen und Lebendfangfallen gejagt, mit Jagdhunden aus ihren Bauen getrieben oder mittels Lockrufen oder ›Luderplätzen‹ angelockt und erschossen. Allgemeine Schonzeiten gibt es vielen Bundesländern nicht, lediglich Elternfüchse sind während der Aufzuchtzeit eigentlich zu schonen. Nicht selten werden jedoch zuerst die Fuchsjungen und danach die dann welpenlosen Eltern erschossen – ein makaberes, sinnloses Wetttöten unter dem Deckmantel der von der Jägerschaft vielgerühmten ›Waidgerechtigkeit‹«, sagt James Brückner, Leiter des Fachreferats für Artenschutz beim #Deutschen #Tierschutzbund.
Jährlich töten Deutschlands Jäger rund 450.000 Füchse. Die Bejagung von Füchsen und anderen Beutegreifern rechtfertigen sie damit, dadurch bedrohten Arten helfen zu können. Um die Anzahl der Füchse zu regulieren, brauche es aber grundsätzlich keinen Eingriff des Menschen, so die Tierschützer. Die Population reguliere sich von selbst, etwa durch Krankheiten, ein beschränktes Nahrungsangebot sowie ihre Sozialstruktur, die verhindert, dass sie sich zu stark vermehren. Der Rückgang gefährdeter Bodenbrüter wie Rebhühner oder Kiebitze hingegen sei vor allem auf die Zerstörung von Lebensräumen und Nahrungsquellen durch intensive Landwirtschaft und Straßen- und Städtebau zurückzuführen. »Die Argumente der Jägerschaft greifen zu kurz – und der #Fuchs wird zum #Sündenbock für menschengemachte Probleme«, kommentiert Brückner. Die Bejagung sei sinnlos, da leere Reviere in der Regel schnell durch andere Füchse neu besetzt werden. In ihren Ökosystemen haben Füchse zudem eine wichtige Funktion: Sie halten Mäusepopulationen in Schach, die nicht nur in Städten, sondern auch bei Landwirten meist unerwünscht sind.
Keine Jagd »ohne vernünftigen Grund«
Das #Tierschutzgesetz verbietet es eigentlich längst, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden »ohne vernünftigen Grund« zuzufügen. Die Bejagung von Füchsen ist weder tierschutzgerecht möglich noch mit tierschutzrechtlichen Grundsätzen vereinbar. Die Chance auf eine umfassende Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes in diesem Sinne wurde 2021 wieder einmal versäumt. So sind rechtlich weiterhin weder tierschutzwidrige Jagdmethoden verboten noch der »vernünftige Grund« als Vorgabe zur Tötung von Tieren in der Jagdgesetzgebung verankert.