NRW Bundesratsinitiative gefaehrdet Transformation der Tierhaltung
NRW Bundesratsinitiative gefährdet Transformation der Tierhaltung
Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert den »Gesetzentwurf zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung«, den Nordrhein-Westfalen (NRW) in den Bundesrat eingebracht hat und über den der Agrarrauschuss am 21. Februar 2022 berät. Aus Sicht der Tierschützer gefährdet der Entwurf die Transformation der Landwirtschaft. Zugleich scheitert er an einer treffenden Definition des Begriffs »#Tierwohl«. Der Deutsche #Tierschutzbund appelliert daher an die Ausschussmitglieder, den Entwurf abzulehnen. Auch die Bundesregierung hat sich bereits gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.
»NRW gibt mit dem unsäglichen Gesetzesentwurf vor, das Wohl von landwirtschaftlich gehaltenen Tieren fördern zu wollen. In Wahrheit aber zementiert man damit Großbetriebe mit hoher Tierzahl und gefährdet den erforderlichen Transformationsprozess der landwirtschaftlichen Tierhaltung«, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen #Tierschutzbundes.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Hemmnisse beim Aufbau oder Umbau tiergerechterer Ställe aufgrund baurechtlicher oder naturschutzrechtlicher Bestimmungen zu beseitigen. Ohne eine gleichzeitige Reduzierung der Tierbestände verspielt man jedoch aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes die Chance, industrielle Tierhaltungsanlagen abzubauen und so die Tierhaltung tiergerechter, aber auch umwelt- und klimaschonender zu gestalten. »Solange wir nicht wissen, wie die Tierhaltung der Zukunft aussehen soll und solange nicht klargestellt ist, dass mit Umbauten auch eine Bestandsreduktion einhergehen muss, solange verbietet sich eine pauschale Privilegierung von sogenannten Tierwohlbauten und –umbauten im Bundesbaugesetz«, so Schröder.
Tierwohl Definition misslungen
Auch der Ansatz des Gesetzentwurfs, den vielfach verwendeten, aber noch unbestimmten Begriff »Tierwohl« zu definieren, ist aus Sicht des Tierschutzbundes misslungen. Tierwohl wird bereits angenommen, sofern durch Maßnahmen gewährleistet wird, dass »die Möglichkeit für die Tiere, ihren natürlichen Verhaltensweisen nachzugehen und ihr Wohlbefinden deutlich über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus befördert werden« – wobei offen bleibt, wie deutlich sich die Anforderungen von den gesetzlichen Mindestanforderungen unterscheiden müssen. Spätestens bei Tieren wie Puten, Milchkühen oder Gänsen, für die rechtliche Haltungsvorgaben bis heute fehlen, wird klar, dass die geplante Definition zum Scheitern verurteilt ist. Alternativ soll es sogar genügen, wenn tierschutzrechtliche Vorgaben vor Ablauf einer Frist umgesetzt werden. »Es ist absurd, von Tierwohl zu sprechen, wenn Vorgaben erfüllt werden, die längst gesetzlicher Standard hätten sein sollen und nur als wirtschaftliches Zugeständnis mit einer Übergangsfrist belegt wurden«, sagt Schröder Außerdem werde verkannt, dass neben den Haltungsbedingungen auch andere Faktoren zum Wohlbefinden eines Tieres beitragen und der Tierwohlbegriff somit eingeengt. Verbraucher, die hohe Erwartungen an »Tierwohl Produkte« haben, würden über die tatsächlichen Anforderungen und Auswirkungen auf die Tiere getäuscht.