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Yvonne Hantke, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh. Foto: Kreis Gütersloh

Kreis Guetersloh, Kreisausschuss, Gleichstellungsplan beschlossen

Kreis Gütersloh, Kreisausschuss, Gleichstellungsplan beschlossen

Mit einer einzigen Gegenstimme votierte am 21. Februar 2022 der Kreisausschuss für den Gleichstellungsplan 2022 bis 2026. Ziele sind – eingebettet in das Landesgleichstellungsgesetz – die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Frauenförderung zum Abbau von Unterrepräsentanzen sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männer. Der Gleichstellungsplan des Kreises Gütersloh enthält neben den juristischen Grundlagen eine Analyse der Beschäftigten-Struktur, einen Bericht zur Umsetzung der Ziele der vergangenen fünf Jahre und stellt sich mit der Fortschreibung den Herausforderungen der nächsten fünf Jahre für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kreisverwaltung.

Die wesentlichen Ziele und Maßnahmen des neuen Gleichstellungsplans werden in drei Handlungsfeldern beschrieben …

  1. »Berufliche Gleichstellung von Frau und Mann, Abbau von Unterrepräsentanz von Frauen«. Es wird angestrebt, die vakanten Leitungspositionen zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. Bei externen Stellenausschreibungen im technischen Bereich sollen die zu besetzenden Stellen zu 30 Prozent mit Frauen besetzt werden. Zusätzlich soll es ein Nachfolgeplanungskonzept geben. Weitere Themen sind: Führen in Teilzeit, Führen im Tandem und Führen mit reduzierter Stundenzahl.

  2. »Vereinbarkeit von Familie und Beruf«. In diesem Bereich geht es um die Förderung eines familienfreundlichen Klimas. Beispielhafte Maßnahmen sind ortsflexibles Arbeiten, Teilzeitmodelle und entsprechende Führungskräfteschulungen in Bezug auf Flexibilität von Arbeitszeit und -ort. Best-Practise-Beispiele, die Sorgearbeit und Beruf erfolgreich vereinbaren, sollen aufgezeigt werden.

  3. Im 3. Handlungsfeld – »Sprache« – geht es um »geschlechtersensible« Kommunikation im internen und externen dienstlichen Sprachgebrauch.

Der aktuelle »Gleichstellungsplan« wurde auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen von einer Arbeitsgruppe erarbeitet und auf einer Datenbasis von Dezember 2020 fortgeschrieben. Die Arbeitsgruppe setzte sich zusammen aus Vertretern der Abteilung Personal und Organisation, des Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten. Die Arbeitsgruppe schlägt eine 5 jährige Laufzeit des Gleichstellungsplans – also bis 2026 – vor. Dies wurde als sinnvoll erachtet, zumal nach zwei Jahren in Form einer summarischen Prüfung darzulegen ist, ob die Ziele des Gleichstellungsplans erreicht wurden. Der Gleichstellungsplan wurde mit der Leitungskonferenz und dem Personalrat gemäß dem Mitbestimmungsverfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz und der Schwerbehindertenvertretung abgestimmt.

[Das Wort »Gleichstellung« ist mehr als unpassend. Passend ist das Wort »Gleichberechtigung«. Und wenn, dann kann man das Wort nicht derart ubiquitär gebrauchen. Anm. d. Red.]

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