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EU Richtlinien ueber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaeuden verbraucherfreundlich reformieren, VZBV veroeffentlicht Stellungnahme zum Novellierungsvorschlag der EU Kommission

EU Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verbraucherfreundlich reformieren, VZBV veröffentlicht Stellungnahme zum Novellierungsvorschlag der EU Kommission

Die #Europäische #Kommission gibt in ihrem Vorschlag zur Novellierung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) erstmals das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 aus und schlägt etwa die Einführung von verbindlichen Mindest-Effizienzstandards für die energetisch schlechtesten Gebäude vor. Jedoch zeugt der begrenzte Fokus der Treibhausgasreduktion während der Betriebsphase und fehlende Ambition im Hinblick auf die signifikante Senkung des Heizenergiebedarfs durch umfassende energetische Modernisierungen von einer konzeptionellen Schieflage, die Nachbesserungen dringend nötig macht.

Die Europäische Kommission definiert einen neuen Nullemissionsgebäude-Standard, der ab 2027 für Neubauten gelten und das ausgemachte Ziel für den gesamten Gebäudebestand bis 2050 sein soll. Mit der Einführung von »Minimum Energy Performance Standards« (MEPS) sollen Gebäude der zwei schlechtesten Effizienzklassen, gemäß der überarbeiteten und harmonisierten Gebäude-Energieausweise, bis 2030/2033 mindestens bis auf Klasse E saniert werden. Die Mitgliedsstaaten müssen die Ausgestaltung und Umsetzung zentraler Maßnahmen zur Zielerreichung regelmäßiger und umfassender darlegen und einkommensschwache Haushalte dabei besonders berücksichtigen.

Der VZBV begrüßt unter anderem …

Der VZBV fordert unter anderem …

Verbraucherzentrale Bundesverband

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