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Foto: Bruno Cervera

Umfrage der Deutschen Umwelthilfe: Nur 2 Bundeslaender haben umweltschaedliche und klimaschaedliche Einwegprodukte aus ihren Behoerden verbannt

Umfrage der Deutschen Umwelthilfe: Nur 2 Bundesländer haben umweltschädliche und klimaschädliche Einwegprodukte aus ihren Behörden verbannt

Berlin, 15. Dezember 2022

Eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt dringenden Nachholbedarf bei der Vermeidung klimaschädlicher Einweg-Produkte in den Behörden der Bundesländer. Demnach führen nur Berlin und Hamburg bislang sogenannte Negativlisten, die bestimmte Einweg-Produkte beim Einkauf durch #Landesbehörden verbieten – darunter #Plastikflaschen, #Getränkedosen, #Wegwerfgeschirr und Wegwerfbesteck sowie #Kaffeekapselmaschinen. Die #DUH fordert alle Landesregierungen auf, diesem Beispiel zu folgen und Einweg-Verbote für ihre öffentliche Beschaffung einzuführen.

Anders als in den meisten Landesbehörden gilt seit dem 1. Januar 2022 auf Bundesebene die sogenannte Verwaltungsvorschrift für den Einkauf von klimafreundlichen Produkten (AVV Klima). Demnach dürfen Bundesbehörden fast alle #Getränke nicht mehr in Einweg #Plastikflaschen oder Getränkedosen einkaufen. Auch #Einweggeschirr und #Einwegbesteck stehen auf der Verbotsliste.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: »Die Öffentliche Hand hat mit einem jährlichen Einkaufsvolumen von bis zu 500 Milliarden Euro eine immense Marktmacht. Deshalb ist es höchste Zeit für einwegfreie Ämter – vom Bund bis zu den Kommunen. Der Bund hat mit der seit diesem Jahr geltenden Verwaltungsvorschrift zu Einweg Verboten seine Hausaufgaben gemacht. Auch Berlin und Hamburg machen es vor und verbieten #Einweg Plastikflaschen, Wegwerfgeschirr oder Getränkedosen für das Einkaufswesen in ihren Behörden. Doch das reicht nicht! Wir fordern alle Bundesländer auf, jetzt mit gutem Beispiel voranzugehen und klimaschädliche Einwegprodukte von den Einkaufslisten ihrer Ämter zu streichen!«

Der DUH Umfrage zufolge haben immerhin fünf weitere Bundesländer die Notwendigkeit umweltfreundlicher Beschaffungsvorschriften erkannt: Bayern, Baden Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig Holstein geben an, den Einsatz von Negativlisten zu planen oder zu prüfen. Die DUH wird genau beobachten, ob die angekündigten Pläne auch zu umweltfreundlichen Regelungen für die öffentliche Beschaffung führen wird. Das gilt erst Recht für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Rheinland Pfalz, Sachsen, Bremen, Hessen, #Nordrhein #Westfalen, Sachsen Anhalt und das Saarland. Sie alle haben sich zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht mit Einwegverboten beschäftigt und setzen nur vereinzelt oder unverbindlich Maßnahmen gegen die Einweg-Flut um. Hier muss dringend gehandelt werden, denn insbesondere Behörden sollten beim Klimaschutz und der Vermeidung von Müll Vorbild sein.

Deutsche Umwelthilfe (DUH)

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