Symbolbild. Foto: Marta Ortigosa, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen
Mehrwegangebotspflicht droht ins Leere zu laufen: Deutsche Umwelthilfe fordert zusaetzliche Einweg Abgabe und Schliessung von Schlupfloechern
Mehrwegangebotspflicht droht ins Leere zu laufen: Deutsche Umwelthilfe fordert zusätzliche Einweg Abgabe und Schließung von Schlupflöchern
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Ausnahmeregelungen und fehlende Schlechterstellung von umweltschädlichem #Einweg gefährden #Wirksamkeit der neuen #Mehrwegangebotspflicht
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#DUH fordert zusätzliche Abgabe auf #Einweggeschirr und Nutzung unternehmensübergreifender Standard #Mehrwegbecher und Boxen
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DUH kündigt Testbesuche zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht und rechtliche Schritte bei Verstößen an
Berlin, 29. Dezember 2022
In seiner jetzigen Form droht die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tretende Mehrwegangebotspflicht in der #Gastronomie nach Einschätzung der #Deutschen #Umwelthilfe (DUH) ins Leere zu laufen. Zwar sei es der richtige Ansatz, dass #Gastronomiebetriebe verzehrfertige Speisen und Getränke auch in Mehrweg anbieten müssen. Die Regelung enthält jedoch weder Vorgaben, wie viel Mehrweg genutzt werden soll, noch eine finanzielle Schlechterstellung von umweltschädlichem und klimaschädlichem Einweg.
Damit möglichst viele Menschen auf Mehrweg umsteigen, fordert die DUH eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Geschirr. Nur so erhalten Kundinnen und Kunden einen echten Impuls, Mehrweg gegenüber Einweg vorzuziehen. Der Gastronomie empfiehlt der Umwelt und Verbraucherschutzverband die Verwendung unternehmensübergreifender Standard #Mehrwegbecher und Essensboxen. Das macht Mehrweg effizienter in der Handhabung und die Rückgabe für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher. Zudem müsse die Mehrwegangebotspflicht von den unteren Abfallbehörden und Gewerbeaufsichtsämtern konsequent kontrolliert werden.
DUH Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: »Wenn Mehrweg zum neuen Standard für verzehrfertige Getränke und Speisen in der Gastronomie werden soll, dann reicht eine finanzielle Gleichstellung gegenüber Einweg nicht aus – denn ohne Nachbesserungen bleibt die Wegwerfvariante einfacher in der Nutzung. Deswegen fordern wir die Verwendung von einheitlichen Mehrwegsystemen und eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg #Becher, Boxen und Besteck. Dadurch wird die umweltfreundlichere Mehrwegvariante attraktiver als Einweg. Die kommunale Einweg Verpackungssteuer in Tübingen hat bereits eindrücklich bewiesen, dass Mehrweg auf diese Weise erfolgreich gefördert werden kann.«
Kritisch beurteilt die DUH auch diverse Ausnahmeregelungen, etwa für Kleinunternehmen: Wer bis zu 5 Beschäftigte und gleichzeitig nicht mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche hat, kann die Mehrwegangebotspflicht auch durch die Befüllung mitgebrachter Behältnisse erfüllen – die Bereitstellung eigener Mehrwegverpackungen ist dann nicht erforderlich. Dadurch entfallen tausende Ausgabestellen. Hinzu kommen Schlupflöcher für Einwegverpackungen aus reiner #Pappe und Aluminium. So müssen Gastronomiebetriebe, die #Pizzakartons oder etwa Einweg Aluminiumschalen verwenden, weder Mehrweg anbieten noch mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen.
Die erfolgreiche Nutzung des Mehrwegangebots hängt maßgeblich davon ab, ob #Verbraucher hierzu auch Informationen erhalten. Gastronomiebetriebe sind ab Januar 2023 verpflichtet, #Kunden durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln auf das jeweilige Mehrwegangebot hinzuweisen.
Thomas Fischer, DUH Leiter für Kreislaufwirtschaft: »Mehrweg wurde bislang kaum bis gar nicht beworben und fristete oft ein Nischendasein. Das muss sich ändern. Wir fordern die Händler auf, #Kunden auch über Hinweisschilder hinaus aktiv auf Mehrwegalternativen hinzuweisen. Hierzu müssen vor allem Mitarbeiter geschult und sensibilisiert werden, um mündlich auf Mehrweg aufmerksam zu machen. Die #Gastronomie hatte über ein Jahr Zeit, sich auf die Mehrwegangebotspflicht vorzubereiten. Jetzt gibt es keine Ausreden mehr. Wir werden uns die Umsetzung der Informationspflicht und die Ausgestaltung des Mehrwegangebots sehr genau anschauen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen.«
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