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Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft befasste sich am Montag, 16. Januar 2023, mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung. Geladen waren sieben Experten, darunter die Geschäftsführerin des Bundesverbandes Rind und Schwein, Dr. Nora Hammer. Foto: Bundesverband Rind und Schwein (BRS)

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Verbrauchertaeuschung mit dem Potenzial eine Branche zu zerschlagen

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Verbrauchertäuschung mit dem Potenzial eine Branche zu zerschlagen

Bonn, 17. Januar 2023

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft befasste sich am Montag, 16. Januar 2023, mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung. Geladen waren sieben Experten, darunter die Geschäftsführerin des Bundesverbandes #Rind und #Schwein, Dr. Nora Hammer, die die Anhörung so bewertet: »Es ist erfreulich, dass sich alle #Experten in einem Punkt einig waren: Der Gesetzesentwurf muss deutlich nachgebessert werden. In den letzten Wochen verdeutlichte sich, dass das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nur ein Baustein der Nutztierstrategie des BMEL ist. Bei der Betrachtung und Bewertung all dieser Vorhaben in ihrer Gesamtheit ist festzustellen, dass künftig sehr einseitig nur noch wenige Betriebe unterstützt werden sollen. Die konventionell wirtschaftende Schweinehaltung wird dagegen von jedweden Perspektiven weitgehend ausgeschlossen. Ohne Nachbesserungen im Baugesetzbuch und der Technischen Anleitung Luft als Voraussetzung für Stallumbauten oder Neubauten, ist es für #Landwirte nicht möglich, in höhere Haltungsformen zu investieren. Zwar gibt es bereits erste Vorschläge; sie greifen aber zu kurz und werden für Strukturpolitik missbraucht. Zum Schutz der heimischen #Ferkelerzeuger muss zeitgleich mit der Haltungskennzeichnung eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung auf den Weg gebracht werden. Es darf nicht sein, dass im Ausland unter niedrigeren Produktionsstandards erzeugte Ferkel, in Deutschland gemästet und dann mit der höchsten Haltungsform dem deutschen #Verbraucher in der #Theke angeboten werden. Als Verbraucher frage ich mich, ob ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ohne #Tierwohlkriterien überhaupt geeignet ist, dem Wunsch der Verbraucher nach mehr #Transparenz in Richtung #Tierschutz und Tierwohl nachzukommen. Der Verbraucher setzt höhere Haltungsstufen mit mehr Tierwohl und Tierschutz gleich und wird mit diesem Gesetz schlichtweg getäuscht.«

30 Verbände, Agrarminister und politische Gremien haben den Entwurf bereits kritisiert und fordern Nachbesserung. Der Gesetzesentwurf stellt einen gravierenden Markteingriff dar mit nicht tolerierbaren Folgen: …

Der Entwurf zum »TierHaltKennzG« konterkariert seine eigenen Ziele nach mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit für Verbraucher. Er schafft mehr Verwirrung als Klarheit, verdrängt bekannte und bereits etablierte Tierwohllabel und bevorteilt ausländische Ware.

»Ich bin sehr enttäuscht über die Art der Umsetzung eines gesellschaftlichen Wunsches. Mit solch einer Politik wird die Schlinge um den Hals eines zukunftsfähigen und in der Vergangenheit prosperierenden Zweigs unserer Landwirtschaft gelegt. Der Bundeslandwirtschaftsminister gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und missbraucht Verbraucherwünsche für Strukturpolitik.«

Der Ausschuss wird sich nun im Weiteren in einer nicht öffentlichen Sitzung über die Ausführungen der heute gehörten Experten beraten und in den kommenden Wochen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen aussprechen.

Die Anhörung steht in der Mediathek des Bundestages zur Verfügung.

Bundesverband Rind und Schwein (BRS)

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