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Fischotter Abschuss in Bayern: Deutsche Umwelthilfe und Bund Naturschutz Bayern reichen Klage ein

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DUH, Berlin, 18. September 2023

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz in Bayern (BN) klagen gegen die seit 1. August 2023 geltende Regelung zum Abschuss von Fischottern in Bayern. Weil diese geltendem nationalen und europäischen Artenschutzrecht widerspricht und weil sie auch der Teichwirtschaft nicht hilft, müsse diese für unwirksam erklärt werden. Bis dahin fordern die Umweltverbände in einem gleichzeitig eingereichten Eilantrag die sofortige Aussetzung der Verordnung. Die Verbände fordern eine naturnahe Teichwirtschaft – mit dem Abschuss des Fischotters werden keine Probleme gelöst, weshalb an Schutzmaßnahmen kein Weg vorbei führt.

Die geänderte Verordnung erlaubt den Abschuss von Fischottern zwar nur in Ausnahmefällen, diese sind jedoch unzureichend definiert. So ist die Jagd weder in allen Schutzgebieten ausgeschlossen, noch ist sichergestellt, dass in Schutzgebieten ansässige Tiere nicht getötet werden. Denn der Fischotter gilt als hochmobile Art, die innerhalb ihres Streifgebiets weite Strecken zurücklegt.

Sascha Müller Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: »Der erleichterte Abschuss von Fischottern ist eine Scheinlösung für die bayrische Teichwirtschaft, dafür aber willkommenes Wahlkampfgetöse für Markus Söder. Es bestehen massive Rechtsunsicherheiten, mit denen die Verantwortung im Zweifelsfall auf die Anwender abgeschoben wird. Den Teichwirtinnen und Teichwirten wäre wesentlich mehr geholfen durch die unbürokratische Förderung von Zäunen oder die Einrichtung von Ablenkteichen. Die für alle Seiten nachhaltigste Lösung ist und bleibt die aktive Renaturierung der natürlichen Flusslandschaften in Bayern, um dem Fischotter eine Nahrungsgrundlage außerhalb der Teichgebiete zu sichern. Wir fordern die bayrische Regierung auf, den Vollzug der brutalen Abschuss Verordnung sofort zu stoppen.«

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Umweltschutzverbände ist der mangelnde Mutter und Jungtierschutz. Zwar soll eine Gewichtsüberprüfung vor der Entnahme sicherstellen, dass nur Tiere getötet werden, die leichter als 4 oder schwerer als 8 Kilogramm und damit »mit größter #Wahrscheinlichkeit« nicht weiblich sind. Insbesondere tragende oder noch stillende Tiere können jedoch aus diesem Bereich herausfallen. Zudem gilt die Regelung nur in den Monaten Februar bis November, in den Wintermonaten dürfen die Tiere unabhängig von ihrem Gewicht getötet werden. Dabei können Fischotter das ganze Jahr über Nachwuchs bekommen und versorgen diesen bis zu 14 Monate. Der Abschuss eines Muttertieres bedeutet dann zwangsläufig auch den #Tod der #Jungtiere.

Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz Bayern: »Verluste in der Teichwirtschaft haben viele Ursachen und nehmen nicht zuletzt durch die Klimakrise immer mehr zu. Statt sich mit nicht wirksamen Maßnahmen auf den Sündenbock Fischotter und seinen Abschuss zu versteifen, wäre die Staatsregierung besser beraten, die Teichwirtschaft als solche besser zu unterstützen und endlich die bereits 2019 am Runden Tisch zum Volksbegehren Artenvielfalt von Vertretern des Naturschutzes und der Teichwirtschaft gemeinsam geforderte deutlich erhöhte Grundförderung für Fischteiche und zur Förderung der Artenvielfalt zu erarbeiten.«

Lisa Hörtzsch, Rechtsanwältin Kanzlei Baumann #Rechtsanwälte: »Die Verordnung verstößt nach unserer Ansicht massiv gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht. Die Tötung von Fischottern wird unmittelbar zugelassen, obwohl nicht sichergestellt ist, dass die strengen rechtlichen Anforderungen an die Tötung einer streng geschützten Art tatsächlich vorliegen. Der behördlichen Nachweispflicht, vor jeder einzelnen Tötung zu klären, ob die Voraussetzungen gegeben sind, wird damit ebenfalls nicht nachgekommen.«

Online ruft die DUH zudem alle Menschen dazu auf, sich mit ihrer Unterschrift ideell hinter die Klage für die sofortige Aussetzung der absurden Abschuss Verordnung zu stellen.

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