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Foto: Brett Sayles

"Tier" zur Aenderung der Sondernutzungssatzung Guetersloh

»Tier« zur Änderung der Sondernutzungssatzung Gütersloh

»Tier«, Berlin, 10. Juni 2024

»Die Gebührenhöhe von 25 Euro pro Scooter pro Monat ist im Vergleich zu anderen Städten extrem hoch bemessen. Da reden wir von 300 Euro pro E Scooter im Jahr, das wäre ein einsamer Spitzenwert in Deutschland. An 2. Stelle liegt die Stadt Köln, in der sich diverse Sharing Anbieter gegen weit überzogene Gebühren in Höhe von bis zu 150 Euro vor Gericht wehren. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Gebührenhöhe liegt in ganz Deutschland bei etwa 30 Euro. Als Gebührenhöhe empfehlen wir normalerweise rund ein Zehntel des ortsüblichen Bewohnerparkausweises. Das entspricht in etwa dem Platzverbrauch eines E Scooters gegenüber dem eines Autos. In Gütersloh liegen die Kosten für einen Bewohnerparkausweis bei 30 Euro im Jahr. Für einen E Scooter würden also fast 10 mal höhere Gebühren anfallen, als für einen privaten #Pkws. 

Leider werden #Pkws in deutschen Städten nach wie vor mehr Platz eingeräumt als anderen Verkehrsmitteln. Zudem sehen wir, dass einige Städte vermehrt versuchen, durch unverhältnismäßig hohe Gebühren das Angebot für E #Scooter einzuschränken. Wir sind der Überzeugung, dass Gütersloh und andere deutsche Städte ein vielfältiges und breites Angebot an nachhaltigen Mobilitätsoptionen brauchen. Nur das trägt dazu bei, dass weniger Menschen für kurze Strecken mit dem privaten #Pkw unterwegs sind. Viele Städte handeln oft aus sehr kurzfristiger Perspektive. Wir vermissen langfristige Entscheidungen und Konzepte, welche neue Mobilitätsformen berücksichtigen«, mehr

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